Elterninfo aus dem Schulsekretariat.


Im Sekretariat sind bereits die Schülermonatskarten in „Papierform“ bzw. als „eCard Schule“ eingetroffen.
Die neue eCard Schule erhalten alle Fahrschüler des Bodenseekreises und des Landkreises Ravensburg.
Voraussetzung ist, dass die Fahrstrecke ausschließlich innerhalb des Verkehrsbundes bodo ist.
Alle weiteren Schüler (deren Fahrstrecke außerhalb des Verkehrsbundes bodo verläuft oder weiter verläuft) erhalten wie bisher Papierfahrkarten für jeden Monat.
Leider wissen wir im Moment nicht, wann die Schulen wieder öffnen und ob Sie die Fahrkarte für den Monat März benötigen.
Ob es einen finanziellen Ausgleich für die nicht benötigten Fahrkarten wegen der Schulschließung gibt wissen wir im Moment nicht.


Falls Sie die Fahrkarte für März zurückgeben möchten, melden Sie sich bitte bis zum letzten Schultag (26.02.21) im Februar im Sekretariat.
Somit kann die Karte rechtzeitig ausgebucht werden und wird nicht abgebucht. Die Papierfahrkarte muss bis zum letzten Schultag im Februar im Sekretariat vorliegen.
Bei der neuen ecard Schule ist eine E-Mail ausreichend.

Falls die Schule im März 2021 öffnet, können die Schüler am ersten Schultag ohne Fahrkarte mit dem Schulbus zur Schule kommen und bekommen dann in der Schule für die Rückfahrt die Fahrkarten ausgehändigt.
Gerne können Sie die Fahrkarten (nach telefonischer Terminvereinbarung) im Sekretariat abholen.

Weitere Infos erhalten Sie im Sekretariat unter 07564 9301-30.
Zu folgenden Zeiten bin ich erreichbar:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag jeweils von 8:00 bis 11:30 Uhr!

Wichtige Hinweise:

In den Verkehrsverbünden bodo und DING wird ab 22.02.2021 wieder nach Schulfahrplan "S" gefahren. Ausnahmen und Einschränkungen gibt es jedoch bei Rufbus- und Schüler-Verstärkerfahrten sowie bei freigestellten Schülerverkehren. Genaue Infos sind bitte beim Verkehrsunternehmen zu erfragen.
Wichtig:

- Schüler sind mit einer gültigen Schülermonatskarte Februar zur Fahrt berechtigt.
- Schüler ohne gültige Schülermonatskarte müssen beim Zustieg im Bus einen gültigen Fahrschein erwerben.
-  Die neue eCard-Schule ist erst ab 01.03.2021 gültig. !!!

Ab sofort: Medizinische Masken in Bus & Bahn !!!

Die neue Corona-Schutzverordnung vom Land Baden-Württemberg schreibt ab 25. Januar vor, dass im Öffentlichen Personennahverkehr nur noch medizinische Masken,
statt der bisherigen "Alltagsmasken" getragen werden dürfen. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken, Livinguard Pro Mask (DIN EN 14683:2019-10)
oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen. Als mindestens gleichwertig gelten in diesem Sinne folgende Standards:
· FFP3 (Europa)
· N95 (NIOSH-42C FR84, USA),
· P2 (AS/NZ 1716:2012, Australien/Neuseeland),
· KF94 (Korea 1st Class KMOEL-2017-64)
· DS (Japan JMHLW-Notification 214,2018).
· KN95 (GB2626-2006, China)

REGELUNG FÜR KINDER/JUGENDLICHE:

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre müssen keine FFP2 bzw. medizinische Maske tragen. Das heißt, es bleibt bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren. Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.


Die aktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg sowie Fragen und Antworten finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/