Liebe Eltern,

unten stehende Info haben die Schulsekretariate von der RAB heute erhalten.
Falls Sie die Februarkarte zurück geben möchten, können Sie diese bis Freitag, 29.01.2021 im Sekretariat der Schule abgeben oder in den Briefkasten der Schule einwerfen.
Bei weiteren Fragen ist das Sekretariat für Sie täglich von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

Über eine Regelung der Januarmonatskarte wurde uns bisher nichts mitgeteilt.


Monika Grösser
Schulsekretariat

Werkrealschule Bad Wurzach
Schulzentrum 10
88410 Bad Wurzach
Tel.: 07564 9301-30
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Hier die Nachricht vom Servicecenter der RAB:

Verehrte Schulsekretariate,

 

ob ein Präsenzunterricht im Februar stattfinden wird oder nicht, ist aktuell noch nicht abzuschätzen. Aus diesem Grund ist die Rückgabe-Regelung für den Monat Februar 2021 angepasst worden. Folgendes Vorgehen ist Ihnen nun möglich: 

       Schülermonatskarten für den Monat Februar 2021 können bzw. müssen im Schulsekretariat fristgerecht bis einschließlich 29.01.2021 zurückgeben werden.
       Mitunter setzen vereinzelte Schulen etwas frühere Fristen mit 27.01. bzw. 28.01. Aufgrund der bestehenden Regelungen und Verfahrensabläufe ist die Frist einzuhalten. 

   Die Fahrkarten werden im System durch die Schulsekretariate ausgebucht, die Fahrkarten werden aber vorerst nicht an die Ausgabestelle zurückgesendet und auch nicht entwertet.

   Findet ab dem Monat Februar/ ab Mitte Februar der Unterricht regulär statt, kann die Fahrkarte im Sekretariat wieder abgeholt werden.  

        Schülermonatskarten können bis einschl. 10.02.2021 wieder abgeholt werden 

        Alle zurückgegebenen und nicht wieder abgeholten Fahrkarten sind bis zum 11.02.2021 an die zuständige Ausgabestelle zu senden.

Bitte informieren Sie die Schüler über die Rückgabemöglichkeit und wann Sie ggf. wieder die SMK im Schulsekretariat abholen können, falls die Schulen im Februar wieder öffnen.

Des Weiten muss ggf. ein Einzelfahrschein oder alternativer Fahrschein gelöst werden um zur Schule zu kommen.

 

Diese Regelung findet ausschließlich für die Schülermonatskarten des Monats Februar 2021 Anwendung.

 

 Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schülermonatskarten-ListenCenter